Verhinderungspflege
Ersatzpflege bei Urlaub, Krankheit, etc.
Ist die Einstufung in der Pflegeversicherung erfolgt, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege.
Was ist Verhinderungspflege?
Ist eine pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen
Ersatzpflege fur längstens 4 Wochen bzw. max. 1612 € (Stand 2018) pro Kalenderjahr (§39 SGB XI).
Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder am Stück in Anspruch genommen werden. Sie wird bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt.
Voraussetzung ist, dass die Einstufung mindestens 6 Monate zurück liegt.
Verhinderungspflege wird in der Regel von professionellen Dienstleistern wie den Diakonie-Sozialstationen erbracht.
Dieses Angebot kann zusätzlich zur Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege) in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartnerinnen:
Silke Link
Pflegedienstleitung
Tel. 07133 / 9858-24, Fax -34
E-Mail: link.silke@diakoniestation-lauffen.de
Claudia Arnold
Einsatzleitung Ergänzende Hilfen
Tel. 07133 / 9858 -24, Fax -34
E-Mail: arnold.claudia@diakoniestation-lauffen.de
Heike Thornton
Einsatzleitung Nordheim
Tel. 07133 / 9858 -24 Fax: -34
E-Mail: thornton.heike@diakoniestation-lauffen.de